Tarif

Tarif Göttingen

Aktion Morgenröte – 29. Januar 2009

Am Donnerstag, 29. Januar, verteilten Gewerkschaftsaktivistinnen und –aktivisten zu Frühschichtbeginn an die Kolleginnen und Kollegen den Warnstreikaufruf zum 3. Februar sowie die aktuellen Informationen zu den Notdienstverhandlungen der ver.di Verhandlungsgruppe mit dem Vorstand im Zusammenhang damit. Stimmung an allen Eingängen interessiert und offen. Es gibt einige Diskussionen mit GmbH Beschäftigten, warum sie leider am 3. nicht mitstreiken können, da sie mit ihrem Arbeitsvertrag in der Friedenspflicht sind.

Aktionsbericht 3. Februar – Warnstreik am Uniklinikum Göttingen

An den ab fünf Uhr morgens aufgebauten Streikposten machten die Kolleginnen und Kollegen unmissverständlich deutlich, dass sie die Einschüchterungsversuche des Vorstands am Tag zuvor total daneben finden.

Der Warnstreik am 3.2. war ein großartiger Auftakt

Nachdem der Vorstand durch seine starre Haltung eine Notdienstvereinbarung unmöglich gemacht hatte, setzte er in seinem Newsletter am 2.2. noch einen drauf: Der Streik sei rechtswidrig und daher werde man bei Beteiligung am Streik trotz Dienstverpflichtung ggf. mit Abmahnungen und außerordentlichen Kündigungen reagieren. Dienstverpflichtungen ließ er massenweise für fast alle Beschäftigtengruppen bis hin zum Bauzeichner (natürlich unverzichtbar zur Vermeidung der Gefährdung von Patienten) aussprechen.

Pressemitteilung 4.2.09 Streik im Göttinger Klinikum

Presseerklärung von: 
Ver.di Aktive Göttingen
Ver.di-Streikende sollen abgemahnt werden Der Geschäftsbereichsleiter des Göttinger Klinikums hat am Tag nach dem gestrigen Streik eine ganze Reihe von Beschäftigten vorgeworfen, gegen ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen zu haben, indem sie sich am Dienstag am Streik beteiligt haben. Nach „seiner Auffassung ist die Verweigerung der Arbeitsleistung …als eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu bewerten.“ Klaus Mosbach gibt den Beschäftigten innerhalb einer kurzen Frist Zeit dazu Stellung zu beziehen. Dieses Schreiben ist nach

Ganztägiger Warnstreik rechtmäßig! Streikrecht verteidigen!

Dieses Info wurde einen Tag vor dem Warnstreik an die Beschäftigten verteilt. Die Antwort darauf ist das Flugblatt: „Warnstreik rechtmäßig – Streikrecht verteidigten“, das am 3. Februar morgens verteilt wurde.


Klinikum hebelt Streikrecht aus

Presseerklärung von: 
Ver.di-Bezirk Südostniedersachsen
Das Streikrecht in Deutschland gilt nach dem Willen des Vorstandes mit Dr.

Flugblatt zum Warnstreik:Vorstand lässt Verhandlungen um Notdienste platzen!

Unser Flugblatt für den heutigen Warnstreik als download. Vorstand lässt Verhandlungen um Notdienste platzen! Es bleibt dabei: Beteiligt euch am 3. Februar am Warnstreik! Die Arbeitgeber der Länderbeschäftigten, vertreten durch Finanzminister Möllring, haben im Rahmen der Tarifauseinandersetzung 2009 auch beim zweiten Verhandlungstermin der Tarifrunde kein Angebot vorgelegt!
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