Ganztägiger Warnstreik rechtmäßig! Streikrecht verteidigen!

Dieses Info wurde einen Tag vor dem Warnstreik an die Beschäftigten verteilt. Die Antwort darauf ist das Flugblatt: „Warnstreik rechtmäßig – Streikrecht verteidigten“, das am 3. Februar morgens verteilt wurde.



Ganztägiger Warnstreik rechtmäßig! Streikrecht verteidigen! Entgegen der gezielten Desinformation des Vorstandes ist der heutige ganztägige Warnstreik selbstverständlich rechtmäßig! Schon 2005 haben wir mehrere ganztägige Warnstreiks gemacht, niemand kam damals auf die absurde Idee, dies könnte rechtswidrig sein! Würde der Vorstand den Streik wirklich für rechtswidrig halten, hätte er ihn gerichtlich verbieten lassen können. Hat er nicht getan – er wusste schon warum! Der Vorstand der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hätte wohl keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, wenn er den ganztägigen Warnstreik für rechtswidrig gehalten hätte. Die Regelung eines Notdienstes ist gemeinsame Aufgabe der Gewerkschaft und des Arbeitgebers (BAG v. 31.01.1995) Diesen Grundsätzen folgend hat ver.di den Vorstand zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung aufgefordert. Diese ist aufgrund der starren Haltung des Vorstandes nicht zustande gekommen. Ohne Notdienstvereinbarung ist NIEMAND zum Notdienst verpflichtet, denn einseitige Notdienstverpflichtungen durch den Arbeitgeber sind rechtswidrig! Weil damit das Streikrecht von ver.di und den Beschäftigten unterlaufen wird. Das haben Arbeitsgerichte so festgestellt. Einseitige Notdienstverpflichtungen durch den Arbeitgeber müssen die Betroff enen nicht nachkommen, auch wenn sie diese unterschrieben haben! Sollte der Arbeitgeber den Beschäftigten mit Abmahnungen o.ä. bestrafen, wäre dies rechtswidrig! Der Vorstand hat sich ins Abseits manövriert, als er sich weigerte eine Notdienstvereinbarung wie in der MHH abzuschließen. Er weiß ganz genau, dass er niemanden zum Notdienst verpflichten darf. Deswegen versucht er mit groben Falschmeldungen (Streik sei rechtswidrig) und massiven – aber leeren – Drohungen Euch einzuschüchtern und zu verunsichern. Lasst Euch nicht durch diese durchsichtigen Manöver täuschen! Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen und verunsichern! Gebt die richtige Antwort auf diese Unverschämtheit! Befolgt den Streikaufruf von ver.di! Wir rufen ALLE Beschäftigten der Gastronomie und der Wäscherei ausnahmslos zum Streik auf, des weiteren ALLE Beschäftigten des HWD (Ausnahmeregelung ZOP). Alle anderen Beschäftigten brau- chen nur in der an Wochenfeiertagen üblichen Stärke zu arbeiten. Die Regelungen im ZOP (ein regulärer Saal pro großer Abteilung) ist den dort Beschäftigten bekannt. V.i.S.d.P.: Horst Roth, ver.di Geschäftsstelle Göttingen, Groner Tor Str.32, 37073 Göttingen www.verdi.de www.respekt-im-uniklinikum.de
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