Pressemitteilung 4.2.09 Streik im Göttinger Klinikum

Presseerklärung von: 
Ver.di Aktive Göttingen
Ver.di-Streikende sollen abgemahnt werden Der Geschäftsbereichsleiter des Göttinger Klinikums hat am Tag nach dem gestrigen Streik eine ganze Reihe von Beschäftigten vorgeworfen, gegen ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen zu haben, indem sie sich am Dienstag am Streik beteiligt haben. Nach „seiner Auffassung ist die Verweigerung der Arbeitsleistung …als eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu bewerten.“ Klaus Mosbach gibt den Beschäftigten innerhalb einer kurzen Frist Zeit dazu Stellung zu beziehen. Dieses Schreiben ist nach Ansicht des Göttinger Gewerkschafters Horst Roth von ver.di der „untaugliche Versuch, die Beschäftigten zu verunsichern und vor weiteren Beteiligungen abzuhalten“. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat im Rahmen der Tarifauseinandersetzung im Tarifbereich der Länder, nachdem zwei Verhandlungsrunden ohne ein Angebot der Arbeitgeber verstrichen sind, zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen. Um die Patientenversorgung für einen solchen Ausnahmetag zu sichern, hat ver.di die Klinikleitung zu Notdienstverhandlungen aufgefordert und sich nach dem Scheitern verpflichtet, auf der Grundlage des letzten Angebotes den Notdienst auch sicher zu stellen. Die Klinikleitung hat anschließend viele Beschäftigte einseitig zu Notdienstarbeiten eingeteilt, deren Umfang einen „Notdienst“ bei weitem überschritten hat. „Dies ist unzulässig, und sollte offensichtlich nur dazu dienen, die streikbereiten Beschäftigten zu verunsichern. Das ist ihnen nicht gelungen, und jetzt versuchen sie es auf diese Art und Weise“, so Horst Roth gegenüber der Presse. Ver.di wird allen Beschäftigten, die die Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalten haben, Rechtsschutz gewähren und die Angelegenheit notfalls gerichtlich klären lassen. „Der Streik war rechtens und die Beteiligung der Beschäftigten an diesem Streik auch“, so Roth abschließend.